AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sozialdienstleistungen für die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende an den Standorten Hahn, Bitburg und Bernkastel-Kues II
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
- Veröffentlicht
- 25.09.2024
- Frist (Submission)
- 12.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Geschätzter Wert
- 39.660.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz - die Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende der Aufnahmeeinrichtung an den Standorten Hahn, Bitburg und Bernkastel-Kues im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende - Außenstelle Hahn
- Laufzeit
- 24 Monate · bis zu 2× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 19.380.000 €
Los 2 — Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende - Außenstelle Youtel Bitburg
- Laufzeit
- 24 Monate · bis zu 2× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 9.600.000 €
Los 3 — Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende - Außenstelle Bernkastel-Kues
- Laufzeit
- 12 Monate · bis zu 2× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 10.680.000 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.