AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 18:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-64629-2025/

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose)

Notice-ID: ted-64629-2025 · Procedure-ID: 134fb02b-927b-4e3d-a904-6cd70e7b6a91

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bünde -Feuerwehr-
Veröffentlicht
30.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
509.295 €

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Carl Henkel GmbH & Co. KG · Rosenbauer Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).