AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBG5MAY/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 17:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-64633-2025/

Ammerland-Klinik: Postdienstleistungen

Notice-ID: ted-64633-2025 · Procedure-ID: d11cd555-b487-4430-9f8d-e1fc2ad0f8d6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Ammerland-Klinik GmbH, Westerstede
Veröffentlicht
20.01.2025
Frist (Submission)
19.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64100000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
366.749 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung der nachfolgend genannten Arten von Postsendungen: - Briefsendungen national - Briefsendungen national mit Zusatzleistungen (Einschreiben) - Werbesendungen (ohne gesondertes Entgelt und Abrechnung). Es handelt sich um ein Sendungsvolumen von ca. 110.000 Stück p. a., die ganz überwiegend (zu ca. 93 %) in den PLZ-Leitregionen 26, 28, 49 zuzustellen sind. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen (Teile B01 und B02 der Vergabeunterlagen).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).