AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplanung für den Neubau eines Wasserwerks
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Elmshorn, Elmshorn
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Frist (Submission)
- 03.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen soll. Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Grundleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 9 - Fachplanung Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI LPH 2 bis 6 - Objektplanung Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI LPH 2 bis 9 - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) (AGr. 1-8), LPH 2 bis 9 §§ 53 ff. HOAI Weitere Informationen, insbesondere zu den umfangreichen besonderen Leistungen, die die Auftraggeberin ebenfalls beauftragt, können sie der Vergabeunterlage A - Vertragsbedingungen mit Leistungsbeschreibung entnehmen.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.