AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/647222-2024) · Abgerufen am 14.08.2026 16:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-647222-2024/

Stadt Sassnitz Gestaltung Vorfläche "Lange Reihe" Planungsleistungen Ingenieurbauwerke

Notice-ID: ted-647222-2024 · Procedure-ID: 2ec5a22f-7400-426f-92b8-97b14196cdda

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BIG Städtebau GmbH
Veröffentlicht
24.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
67.700 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In Sassnitz soll im städtischen Hafen das Gebäude Lange Reihe saniert werden. Es ist weiterhin angedacht, die gastronomischen Einrichtungen und die Läden mit einem barrierefreien Zugang zu erschließen. Die Planung sieht vor, ein terrassenähnliches Deckwerk vor dem Gebäude zu errichten. Weiterhin werden die Oberflächen zwischen Kaikante und dem Gebäude gestalterisch überplant. (Unterlagen zur Planung können beim AG eingesehen werden) Unter dem geplanten Deckwerk befinden sich Anlagen diverser Versorger. Generell ist das Planungsgebiet mit allen Medien versorgt. Die vorhandene Krananlage mit ihren Versorgungseinrichtungen soll erhalten bleiben. Im Planungsgebiet befinden sich Kanal -und Leitungsanlagen, deren Verlauf bisher nicht eindeutig verfolgt werden konnte. Vorab sind bereits Suchschachtungen durchgeführt worden, die aber keine eindeutigen Erkenntnisse brachten. (Protokolle und Schnittdarstellung von den Suchschachtungen liegen beim AG vor.)

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.10.2024
Ende
01.09.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).