AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.06.2026 08:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-648133-2024/

IT Consulting für die Münchner Volkshochschule

Notice-ID: ted-648133-2024 · Procedure-ID: 9cda1665-1d22-4d5f-8948-d25855d06b46

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Volkshochschule GmbH
Veröffentlicht
24.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
1.298.220 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Supportvertrages über die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Second und Third-Level Support für die Unterstützung im IT-Infrastruktur Umfeld für die Gewerke Microsoft Windows Server, Microsoft Office, Micprosoft Exchange Onprem, Microsoft Exchange Online, Microsoft M365 Cloud Platform, Microsoft Azure, Microsoft Azure EntraID, VMware vSphere, DataCore SSV, Veeam VBR, Veeam VBO, Veeam Offsite Backup, Paessler PRTG, Sophos Firewall, Sophos Endpointprotection, ManageEngine ADAudit Plus, ManageEngine Selfservice Portal, ManageEngine M365 Manager Plus, HPE Aruba, Security Pentesting mit NodeZero von Horizon3, Security Operations Center für ADAudit+ und Sophos Central. Garantierte Mindestabnahme für die Beratungsleistungen:20 Personentagen pro Monat, der AG geht von einem tatsächlichen Aufwand von 28 Personentagen pro Monat aus. Einzelheiten zum ausschreibungsgegenständlichen Leistungsumfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage 1, Teil B) und dem Vertrag (Vergabeunterlage 2).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
premier experts GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).