AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19299a47ee0-4520ff231d06bbff) · Abgerufen am 11.08.2026 16:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-648701-2024/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: ted-648701-2024 · Procedure-ID: 6b6d0456-37bd-4690-acd6-4ecaa52c2932

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Hochbauamt Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
24.10.2024
Frist (Submission)
25.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
368.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

MatLgr (UTA), Neckarzimmern, LPH01 UTA BW Verlegung der Heizölumladestation, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Die Ölanlieferung der Untertageanlage soll in den Außenbereich verlegt werden. Hierfür wird im Außenbereich der Liegenschaft eine Öl-Umladestation mit Förderpumpen und Sicherheitseinrichtungen errichtet. Die Verbindungsleitungen von der Öl-Umladestation zur bestehenden Übergabe im Innenbereich erfolgt mit doppelwandigen Sicherheitsrohr mit Leckageüberwachung, Länge der Verbindungsleitung ca. 1,5 km.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).