AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ausbau Kreisstraße DLG28 Lauingen - Frauenriedhausen; Planung Verkehrs- und Freianlagen, LPH 5-7
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Dillingen a.d.Donau
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Der Landkreis Dillingen an der Donau plant den Ausbau der Kreisstraße DLG 28 mit Neubau der Brücke über den Zwergbach, den Neubau eines kombinierten Geh-/Radweges entlang der DLG 28 und DLG 7 mit neuer Brücke über den Zwergbach sowie einen RiStWag-Ausbau im Bereich des Wasserschutzgebietes zwischen Lauingen und Frauenriedhausen. Hierfür werden Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (LPH 5-7 + Bes. Leistungen) und Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 HOAI (LPH 5-9 + Bes. Leistungen) benötigt. Die LPH 1- 4 sind bereits abgeschlossen. Die Stadt Lauingen und der Stadtteil Frauenriedhausen befinden sich im Landkreis Dillingen a. d. Donau und liegen ca. 70 km nordwestlich von Augsburg. Aufgrund der deutlichen Verkehrszunahme im Zusammenhang mit einem hohen Schwerverkehrsanteil entspricht die DLG 28 nicht mehr den verkehrstechnischen Anforderungen. Der mangelhafte bauliche Zustand und die Fahrbahnbreite von lediglich ca. 6,50 m erfordern eine grundhafte Sanierung der Straße. Weiter ist ein Ersatzneubau einer Straßenbrücke sowie einer Geh-/Radwegbrücke geplant. Im Bereich des Wasserschutzgebietes ist zudem ein RiStWag-Ausbau notwendig. Die Baufelder liegen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Zwergbachs. Die im Zuge der Planung ermittelten Baukosten belaufen sich auf rd. 6 Mio. € für die Gesamtmaßnahme. Die anrechenbaren Kosten für den Straßen- und Radwegneubau liegen derzeit bei gesamt rd. 2,4 Mio. € netto.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 99 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor