AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/763d677f-0e66-4c7b-9eb8-6bca5cfb1d10) · Abgerufen am 05.10.2026 23:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-649591-2026/

Sanierung Tiefgarage Am Stadtmuseum - Vergabe von Generalplanungsleistungen nach HOAI und BaustellV

Notice-ID: ted-649591-2026 · Procedure-ID: 6fc307e2-f2b2-482c-990d-a41dc1ea5119

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oldenburg (Oldb), Oldenburg
Veröffentlicht
20.09.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Sanierung der Tiefgarage am Stadtmuseum in Oldenburg vergeben. Es sind Planungsleistungen der Fachrichtung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Planung Technische Ausrüstung nach der HOAI zu vergeben. Näheres zur Projektbeschreibung ist der Anlage 2 Porjektbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2027
Ende
23.09.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).