AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929a5b89cd-a95650eb9b6e00a) · Abgerufen am 13.09.2026 08:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-650026-2024/

Beschaffung Einsatzleitwagen Feuerwehr

Notice-ID: ted-650026-2024 · Procedure-ID: ac6c5dd2-d898-4f7d-b515-7efc87d23b3f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Walldorf, Walldorf
Veröffentlicht
24.10.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
276.058 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Walldorf beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr einen Einsatzleitwagen ELW 1 gemäß DIN SPEC 14507-2 . Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung des Fahrgestells inklusive dem feuerwehrtechnischen Ausbau (Los 1) und die Beladung (Los2). — Die Stadt Walldorf beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr einen Einsatzleitwagen ELW 1 gemäß DIN SPEC 14507-2 . Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung des Fahrgestells inklusive dem feuerwehrtechnischen Ausbau (Los 1) und die Beladung (Los2).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).