AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Überarbeiten der Torschütz- und Torzylinder der Schleuse Gerlachshausen am Main
Stammdaten
- Auftraggeber
- Fachstelle Maschinenwesen Süd beim Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDK, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Frist (Submission)
- 27.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 42124221 — Industrie- und Baumaschinen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Art und Umfang: Die Tor- und Torschützzylinder müssen aufgrund ihres Alters überholt werden. Zeitgleich werden Unterschiede bei den Zylindern ausgeglichen. Somit ist ein Tausch unter den Zylindern möglich, sowie die Erstzteilbevorratung geringer. - Transporte der Zylinder (Tor- und Torschützzylinder) ins Werk (insgesamt 4 Transporte) Torschützzylinder: 14 Stück - Zerlegen, Dichtungswechsel und Untersuchung auf Verschleißteile - Neuherstellung der Ventilblöcke und Verrohrung - 5 x Neu- und Einbau der Kolbenstangen mit Gewindeänderung und neue Wegmesssysteme Torzylinder 8 Stück: - Zerlegen, Dichtungswechsel, Einbau Hüllrohr, Untersuchung auf Verschleißteile, Austausch der alten Wegmesssysteme gegen neue 3-fach-redunante-flexible-Wegmesssysteme sowie Neufertigung und Montage von Wegmesssystemkappen - Neuherstellung der Ventilblöcke und Verrohrung - Herstellen und Liefern neuer Verkabelungen bis zu den Tor-KPA’s, ca. 15 Meter pro Stück - Neubeschichtung aller Zylinder - Verlängern von 10 Hydraulikleitungen (Hin- und Rücklauf) in 5 Antriebsgruben - Erstellen und Liefern von Ausführungs- und Bestandsunterlagen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.12.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.