AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/49e7fb49-6147-477c-a3f5-84728538bed0) · Abgerufen am 23.09.2026 02:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-650410-2026/

Umsetzung des Ganztags im Bestand der Grundschule Grasleben - Generalplanung

Notice-ID: ted-650410-2026 · Procedure-ID: a33075eb-b2aa-491f-8d02-2f7bbdb6c54c

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Grasleben, Grasleben
Veröffentlicht
22.09.2026
Frist (Submission)
22.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Umsetzung des Ganztags im Bestand der Grundschule Grasleben - Generalplanung Gemäß Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 steht die Samtgemeinde vor der Aufgabe, die bestehende Schule baulich anzupassen, und die räumlichen Voraussetzungen für das geforderte Ganztagsangebot zu schaffen. Zur Umsetzung plant die Samtgemeinde Grasleben den Einbau einer neuen Mensa, sowie die Neuorganisation und Umnutzung der vorhandenen Räume. Die bauliche Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2029/30 zwingend abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.01.2027
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).