AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1d0fd3ac-dbb0-49c0-be93-93145eabd52b) · Abgerufen am 01.08.2026 13:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-650931-2025/

HAS+ VP306 Fassade WDVS

Notice-ID: ted-650931-2025 · Procedure-ID: 1d0fd3ac-dbb0-49c0-be93-93145eabd52b

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Stammdaten

Auftraggeber
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft, Nürnberg
Veröffentlicht
02.10.2025
Frist (Submission)
06.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Am VAG-Betriebshof Heinrich-Altes-Straße in Nürnberg sollen die Abteilungen des Fachbereichs FA­ Fahrweg zusammengelegt werden. Um dies zu realisieren, wird gegenüber des Bestandsgebäudes Bau 5 ein Neubau mit Kantine und Werkstätten (Bau 11) sowie der Neubau eines baulich verbundenen Lagergebäudes (Bau 12) errichtet. Außerdem wird parallel zu den Neubauten Bau 11 und Bau 12 ein Teilbereich des Bestandsgebäudes Bau 5 umgebaut. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um das Vergabepaket 306 Fassade WDVS. Dieses Vergabepaket umfasst folgende Arbeiten: - Vorlage Nachweise / Berechnungen - Baustelleneinrichtung - Vorbereitende Arbeiten - Fassadenarbeiten - Dokumentation

Vertragslaufzeit

Beginn
17.12.2025
Ende
28.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).