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K35n und Rathenaustraße, Gutachten zum Immissionsschutz
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLärm🏆 H. Grasy + A. Zanolli GbR · Bergisch Gladbach
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Los 2 VergebenLuftschadstoffe🏆 Lohmeyer GmbH · Karlsruhe
- H. Grasy + A. Zanolli GbR
- Lohmeyer GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung sind Gutachten zum Immissionsschutz für die Bauabschnitte K35n und Rathenaustraße.
- Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 (schalltechnische Untersuchung) und Los 2 (Luftqualitätsuntersuchung).
- Der geschätzte Gesamtwert der Ausschreibung beträgt 12.330 EUR.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren durch die Stadt Hamm.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Untersuchungen zum Immissionsschutz zur Einschätzung der Auswirkungen des baulichen Eingriffes einerseits auf die jeweilige Lärmsituation bzgl. Lärmvorsorge (Los 1: schalltechnischen Untersuchung), andererseits auf die Luftqualität (Los 2), jeweils getrennt nach den Bauabschnitten K35n und Ausbau Rathenaustraße. — Untersuchungen zum Immissionsschutz zur Einschätzung der Auswirkungen des baulichen Eingriffes einerseits auf die jeweilige Lärmsituation bzgl. Lärmvorsorge (Los 1: schalltechnischen Untersuchung), andererseits auf die Luftqualität (Los 2), jeweils getrennt nach den Bauabschnitten K35n und Ausbau Rathenaustraße.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation des eingesetzten Personals 55 %Qualität
Der Bieter, dessen Personal die umfassendste Qualifikation und Erfahrung in den vorgegebenen Bereichen nachweist, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Bewertet werden die Berufserfahrung der eingesetzten Projektverantwortlichen sowie deren Referenzen nach inhaltlichen Merkmalen und dem Alter der Referenzen. Die Wertungspunkte beider verantwortlichen Personen werden addiert.
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Gesamtpreis 45 %Preis
Unter Gesamtpreis wird der Bruttopreis des jeweiligen Loses verstanden. Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) H. Grasy + A. Zanolli GbR · Lohmeyer GmbHZuschlagswert 12.330 €1 Veröffentlichung
- 22.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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