AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 10:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-651389-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Notice-ID: ted-651389-2024 · Procedure-ID: eeb910e6-44d9-488a-a011-9206a04e2454

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
25.10.2024
Frist (Submission)
03.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
314.250 €

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Hochdruckwassernebellöschanlage (HDWL), Haus 5 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10 % (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Steigleitung trocken - Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sprinkleranlage, Haus 2 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Brandmeldeanlage Haus 1 bis 6 a sowie Haus 7-8 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen – Haus 2-6 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Wandhydranten nass – Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Haus 2 bis 9 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). — Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sicherheitsbeleuchtung – Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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