AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Analytische Untersuchung von Abfallproben aus der Kalihaldenabdeckung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Jena
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Frist (Submission)
- 03.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71900000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Auftragsleistung ist die Untersuchung von Abfallproben verschiedener Art aus Kalihaldenabdeckungen, die unter Beachtung der Haltbarkeit der individuellen Parameter analysiert werden müssen. Gefordert ist die Untersuchung von Versatz und Sonderproben (Feststoff aus der Fraktion < 2 mm - luftgetrocknet), Abfällen aus der Tagebauverfüllung und Feststoffproben aus der Kalihaldenabdeckung sowie die Herstellung und Analytik von 2:1- und S4-Eluaten von Feststoffproben (Abfallproben aus der Kalihaldenabdeckung, Sonderproben, Versatz und Abfälle aus der Tagebauverfüllung). Der Auftrag umfasst folgende Teilleistungen: 1. Abholung der zu untersuchenden Proben 2. Durchführung der analytischen Untersuchungen 2.1 Untersuchung von Versatz (Feststoffproben) und Sonderproben 2.2 Untersuchung von Abfällen und Feststoffproben aus der Kalihaldenabdeckung 2.3 Herstellung und Analytik des S4-Eluates von Feststoffproben 2.4 Herstellung und Analytik des 2:1-Eluates von Feststoffproben 3. Ergebnisübermittlung 4. Rechnungslegung Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.