AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stromausschreibung (Kreisverband für Wasserwirtschaft)
Stammdaten
- Auftraggeber
- KWL mbH, Hannover
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
- Frist (Submission)
- 04.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Kreisverbands für Wasserwirtschaft. Insgesamt ca. 299 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch im ersten Lieferjahr (2026) von ca. 5.089.495 kWh und einem Referenzverbrauch im zweiten Lieferjahr (2027) von ca. 5.091.495 kWh. Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 0.00 Uhr bis 31.12.2027, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 14 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.11.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.