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Neubau Gleichrichterunterwerk im Glückstein-Quartier (M016)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeton-Fertiggebäude🏆 Gritec GmbH · Waghäusel
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Los 2 VergebenMittelspannungsanlage🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 3 AufgehobenTransformatoren
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Los 4 VergebenGleichrichter🏆 GVA Leistungselektronik · Mannheim
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Los 5 VergebenGleichstromanlage🏆 Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH · Ladenburg
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Los 6 VergebenNiederspannungshauptverteilung🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 7 VergebenBatterieanlage mit Ladegleichrichter🏆 Steurer GmbH · Karlsruhe
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Los 8 VergebenMontagearbeiten Neubau🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 9 VergebenFernwirk-Steuerschrank FW-Anbindung GUW🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 10 VergebenMontage Fernwirk-Steuerschrank FW-Anbindung GUW🏆 EAI GmbH · Mannheim
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Los 11 VergebenEngineering FW-Anbindung GUW🏆 MVV Netze GmbH · Mannheim
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Los 12 VergebenStandardmontageplatte V2 GUW🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
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Los 13 VergebenSteuerplatte für Batterieüberwachung GUW🏆 EGA-Elektrotechnik GmbH · Dannstadt-Schauernheim
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Los 14 VergebenLieferung Messeingangskarten🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
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Los 15 VergebenIntegration der Steuerplatte Batterieüberwachung im ISL/OPAL🏆 SPA-GmbH · Dannstadt
- EAI GmbH
- EGA-Elektrotechnik GmbH
- Gritec GmbH
- GVA Leistungselektronik
- MVV Netze GmbH
- SPA-GmbH
- Steurer GmbH
- Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Neubau eines Gleichrichterunterwerks mit umfangreicher technischer Ausstattung und Montageleistungen.
- Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Transformatoren, Gleichrichtern, Schaltanlagen, Batterie und Fernwirktechnik.
- Es werden typgeprüfte Ausführungen nach DIN EN 62271-202 und VDE 0558 Teil 11 gefordert.
- Umfassende Engineering-, Integrations- und Inbetriebnahmeleistungen sind Teil des Auftrags.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 804.857,59 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Herstellung und Lieferung eines Gleichrichterunterwerks als monolithisches Betonfertiggebäude aus Stahlbeton in typgeprüfter Ausführung nach DIN EN 62271-202. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Lieferung eines 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6 pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Transformatoren Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Lieferung eines in 6-pulsiger Silizium-Gleichrichter für Nennspannung 750 VDC, Nennstrom 3.000A Belastungsklasse VI nach VDE 0558 Teil 11. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Herstellung und Lieferung einer 3-feldrige Gleichstromanlage bestehend aus einem Kombifeld Plusverteilung / Gleichrichterbedienfeld mit 2 Streckenabgangsfeld. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Lieferung einer Niederspannungshauptverteilung mit einem 400VAC und 60VDC Teil. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Lieferung einer Batterie mit Ladegleichrichter. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Durchführung von Montagearbeiten am Gleichrichterunterwerk. Die GAEB-Datei mit allen Inhalten kann unter "Anlagen" heruntergeladen werden. — Lieferung eines Fernwirksteuerschrank für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. — Durchführung der Montage des Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. — Engineering für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. — Herstellung und Lieferung von Standardmontageplatte V2 für FW-Anbindung GUW Landteilstraße. — Lieferung Teile für Steuerplatte für die Batterieüberwachung, Aufbau der Steuerplatte f. d. B
Vollständige Beschreibung (2.332 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Die Verfahrensfristen wurden verlängert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 02.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
12 von 14 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (8) EAI GmbH · EGA-Elektrotechnik GmbH · Gritec GmbH · GVA Leistungselektronik · MVV Netze GmbH · SPA-GmbH · Steurer GmbH · Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbHZuschlagswert 804.858 €1 Veröffentlichung
- 23.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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