AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E48124845) · Abgerufen am 21.10.2026 07:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-655916-2026/

Bürgerhaus Burg Stargard - Restauratorische Arbeiten Los17

Notice-ID: ted-655916-2026 · Procedure-ID: ffd165b9-6001-42ad-835a-209fec3722bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Stargarder Land, Burg Stargard
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Burg Stargard möchte die Freianlagen zum derzeit im Bau befindlichen Bürgerhaus im Zentrum der Stadt unter Einbeziehung des angrenzenden öffentlichen Gehweges und der Bushaltestelle neu anlegen und barrierefrei gestalten. Eingelagerte, historische Außen- und Innentüren sowie ebenfalls eingelagerte, historische Einbauschränke sind zu restaurieren und wieder zu montieren. Im Hauptflur wurden zwei Putzfelder mit historischer Quadermalerei geborgen. Diese sind wieder zu montieren sowie die Quadermalerei der angrenzenden Putzflächen zu rekonstruieren.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).