AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01924842-730d-4a0c-b0a6-cb77ffdef6e9/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 01.09.2026 16:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-657011-2024/

Berufsfachschule für Pflegekräfte mit Betriebskindergarten; hier: Los 5 Oberflächenarbeiten

Notice-ID: ted-657011-2024 · Procedure-ID: 01924842-730d-4a0c-b0a6-cb77ffdef6e9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Borna, Borna
Veröffentlicht
09.10.2024
Frist (Submission)
21.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Borna beabsichtigt den Neubau einer Berufsfachschule für Pflegekräfte (BFS) und einem Betriebskindergarten (BKG) am Standort An der Wyhra 1, Borna, gegliedert in Summe in drei Teilmaßnahmen. Die Teilmaßnahme 1 ist die Errichtung einer Berufsfachschule für Pflegekräfte für ca. 172 Schüler in Präsenz, aber einer Gesamtschülerzahl von ca. 435 Schüler im dualen Beschulungssystem. Das Schulgebäude ist als 3-geschossiges Gebäude geplant, das mit seinen westlichen und nördlichen Außenwänden den Verlauf der anliegenden Straße aufnehmen soll. So entsteht eine Art T-Form aus einem Nord und einem Südflügel. Die Außenmaße LxB betragen ca. 44,0 x 29,5 m im Gesamten und einer Höhe von 11,75 m. Es handelt sich um einen zweihüftigen Neubau mit Flachdach und ohne Unterkellerung. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 10.000m³, die Nettogrundfläche ca. 2.319 m². Bei der Teilmaßnahme 2 handelt es sich um die Neuerrichtung eines Kindergartens mit insgesamt 110 KITA-Plätzen (45 Krippen- und 65 Kindergartenplätze). Dieser Neubau ist als zweigeschossiger, versetzter Baukörper geplant, ebenfalls ohne Unterkellerung. Das zweihüftige Gebäude hat Abmessungen LxB von ca. 50,5 x 22,0 m und einer Höhe von 7,90 m. Das Obergeschoss ist als eine Art Staffelgeschoss geplant und springt gartenseitig über den beiden ausspringenden Gebäudeteilen um ca. 2,5 m ein. Der Bruttorauminhalt beträgt rd. 7.335m³, die Nettogrundfläche ca. 1.516 m². Beide Neubauten sollen auf dem Grundstück der jetzigen Stadtverwaltung Borna, An der Wyhra 1 gebaut werden. Das momentan noch im Betrieb befindliche Gebäude der Stadtverwaltung soll als Teilmaßnahme 3 rückgebaut werden und an dessen Stelle die gemeinsamen und erforderlichen Stellplätze der beiden neuen Einrichtungen entstehen. Für das Vorhaben liegen die relevanten Genehmigungen vor. Die Umsetzung der Maßnahme hat mit den Arbeiten der Baufeldfreimachung in 08/2024 begonnen, Ziel ist die Fertigstellung Hochbau des Objektes BFS in 03/2026, des Objektes BKG in 07/2026. Der benannte Abbruch des Bestandsgebäudes ist im 1. Quartal 2026 bis beginnend 2. Quartal 2026 vorgesehen. Abschließend sind die Außenanlagen bis 09/2026 herzustellen. Bis zum Abbruch des Bestandsgebäudes finden die Arbeiten am Vorhabensstandort im laufenden Betrieb der Verwaltung statt. Besonderheiten zur Beschaffenheit des Vorhabensstandortes sind den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die ausgeschriebenen Leistungen Los 5 Oberflächenarbeiten umfassen im Auftrag als eine Leistung folgende Teilobjekte: 5.1 WDVS Vorhangfassade BFS, 5.2 WDVS und VHF BKG, 5.3 Innenputz BFS, 5.4 Innenputz BKG, 5.5 Estricharbeiten BFS sowie 5.6 Estricharbeiten BKG. Der Auftragsumfang beinhaltet im Wesentlichen für das Los 5 folgende Leistungen (Auszug): Erstellung einer WDV-Systems an den Außenfassaden incl. einer Vorhangfassade in Teilbereichen. Den kompletten Innenputz, vorwiegend als Gips-Leichtputz und die Estricharbeiten incl. Unterdämmung.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.04.2025
Ende
11.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).