AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/657036-2025) · Abgerufen am 20.08.2026 03:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-657036-2025/

Lieferung elektrischer Energie für die Thüringer Fernwasserversorgung

Notice-ID: ted-657036-2025 · Procedure-ID: b43a20e3-2990-49b0-9811-203f0d138f4d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Thüringer Fernwasserversorgung, AöR
Veröffentlicht
07.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) plant die Vergabe eines Liefervertrages für elektrische Energie, die zur Wasseraufbereitung und Wasserförderung wie folgt verwendet wird: 1) Stromlieferung für 23 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen) mit einem Gesamtjahresverbrauch von rund 9 068 000 kWh. 2) Stromlieferung an derzeit 234 Abnahmestellen mit Abrechnung nach Standardlastprofil (SLP-Abnahmestellen) mit einem Gesamtjahresverbrauch von rund 1 243 000 kWh. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Stromlieferung für die RLM- und SLP-Abnahmestellen im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (optional vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030) vergeben werden. Das Angebot ist für elektrische Energie mit einer vorgegebenen Herkunft von 100 % erneuerbarer-Energien-Anteil abzugeben. Diese Vorgabe betrifft den gesamten Lieferzeitraum einschließlich der Option und ist für den Bieter verbindlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TEAG Thüringer Enerhie AG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).