Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
KI Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt nicht-exklusive Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe nach § 130a Abs.