AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1926ba74c27-3075b204c39dcf36) · Abgerufen am 10.08.2026 13:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-65787-2025/

Universität Tübingen, Alte Physiologie, Sanierung, Erweiterung und Neubelegung durch das ZEB, 1. BA Fensterarbeiten

Notice-ID: ted-65787-2025 · Procedure-ID: 10de4fb8-635c-4c14-87b6-ad8093876ae1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
28.01.2025
Frist (Submission)
04.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421132 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
608.934 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das rd. 1.600 m² umfassende Baufeld befindet sich in der Gmelinstraße 5 in 72076 Tübingen. Das Gebäude einschließlich der umgebenden Freifläche und der Gartenanlage ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG. Es wird komplett instandgesetzt. Bei den neu einzubauenden Fenstern handelt es sich um Holzfenster, teilweise mit Rundbögen, Aluminiumfenster und eine Pfosten-Riegel-Konstruktion. Eine Sonnenschutzanlage ist ebenso geplant. Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.05.2025
Ende
10.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).