AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 15:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-659497-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – L3147 OD Melsungen (Carl-Braun-Straße)

Notice-ID: ted-659497-2024 · Procedure-ID: 750084da-fe23-4233-b55c-513fe406ec79

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Melsungen
Veröffentlicht
30.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die geplante Baumaßnahme im Bereich der Ortsdurchfahrt umfasst einen Um- und Ausbau der Carl-Braun-Straße. Ziel ist es, die Verkehrsströme für Kfz, Fahrräder und Fußgänger neu zu ordnen. Das erforderliche Baurecht kann aufgrund des Wegfalls der Planfeststellung erteilt werden. Der Auftragnehmer hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen entsprechenden Antrag bei Hessen Mobil einzureichen. Neben der Sanierung der L3147 wird die Stadt Melsungen auch die Nebenanlagen erneuern. Dazu gehören alle Anlagen ab der Bordsteinkante, Gehwege, Leerrohre, Bushaltestellen und die Straßenbeleuchtung. Besondere Aufmerksamkeit ist während der Ausführungsphase auf die Erreichbarkeit der anliegenden Privat- und Gewerbegrundstücke zu legen. Insbesondere muss das Werk der B. Braun SE in der Carl-Braun-Straße 15 jederzeit zugänglich bleiben, auch für Liefer- und Schwerlastverkehr. Die Belange der Anlieger sind frühzeitig abzustimmen, der Kontakt zur Fa. B. Braun SE erfolgt über den Auftraggeber. Die Sanierungsarbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Straßenerneuerung werden zeitlich aufeinander abgestimmt durchgeführt. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen erforderlich, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und Synergieeffekte optimal zu nutzen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Verkehrsanlagen“ gemäß §§ 45 ff. HOAI und die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß §§ 41 ff. HOAI für die gegenständliche Maßnahme der grundhaften Erneuerung der L3147 OD Melsungen (Carl-Braun-Straße). Die Leistungsbilder werden in folgende zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Objektplanung „Verkehrsanlagen“, Lph 1 - 9 gemäß § 47 HOAI Los 2: Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, Lph 1, 2, 3, 5 - 9 gemäß § 43 HOAI. Details zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „VII.15.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Verkehrsanlagen“ und „VII.14.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Ingenieurbauwerke“ entnommen werden. Details zur gegenständlichen Maßnahme können der Projektbeschreibung entnommen werden. Die Honorartafeln der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen dienen wie bisher als Grundlage für die Ermittlung des Honorars. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 04. Juli 2019 (C-377/17) kann vom AN jedoch auf das ermittelte Honorar eine Minderung oder Erhöhung angeboten werden. Das Honorar für die Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe ist zu ermitteln und separat auszuweisen. Das Honorar wird vorläufig ermittelt. Es gelten die Grundlagen des Honorars nach HOAI. Es ist entsprechend der beschriebenen Losaufteilung möglich, dass die Leistungen zu Los 1 und Los 2 durch einen Auftragnehmer ausgeführt werden. Der Auftraggeber gewährt die Möglichkeit einer rabattierten Loskombination (sog. Koppelungsnachlass). Der Auftraggeber beabsichtigt den Zuschlag auf die wirtschaftlichste Loskombination unter Berücksichtigung des Koppelungsnachlasses zu erteilen, unabhängig davon, ob darin jedes einzelne Teillos das jeweils wirtschaftlichste/günstigste Angebot darstellt („echte Loskombination“). — Die Stadt Melsungen plant in Zusammenarbeit mit Hessen Mobil und den Stadtwerken Melsungen eine Gemeinschaftsbaumaßnahme zur grundhaften Sanierung der Carl-Braun-Straße (L 3147). Die Gesamt-maßnahme wird von der Stadt Melsungen federführend koordiniert. Die Stadtwerke Melsungen sind für die Erneuerung der Mischwasserkanäle (MW) einschließlich der Hausanschlüsse (HA MW) sowie der Trinkwasserversorgungsleitungen (VWT + HWT) und der dazugehörigen Hausanschlüsse (HA VWT) innerhalb der Ortslage verantwortlich. Im innerstädtischen Bereich der Carl-Braun-Straße werden durch die Stadt Melsungen die Nebenanlagen saniert und bei Bedarf erweitert. Dies umfasst unter anderem die Erneuerung der Gehwege, den Ausbau der Straßenbeleuchtung, die Verlegung von Leerrohrsystemen sowie die Modernisierung der Bushaltestellen. Zur Umsetzung des Radwegkonzepts und der Nebenanlagen sind entsprechende Förderanträge zu stellen. Die Sanierungsarbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Straßenerneuerung werden zeitlich aufeinander abgestimmt durchgeführt. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen erforderlich, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und Synergieeffekte optimal zu nutzen. Für die Sanierung der Mischwasserkanäle (MW) einschließlich der Hausanschlüsse (HA MW) und der Trinkwasserversorgungsleitungen (VWT + HWT) sowie der Hausanschlüsse (HA VWT) innerhalb der Ortslage Melsungen sind die Stadtwerke Melsungen zuständig. Die Planung und Ausschreibung dieser Maßnahmen erfolgt jedoch im Rahmen der Gemeinschaftsbaumaßnahme. Der Auftraggeber und Ansprechpartner für die Sanierungsarbeiten ist daher die Stadt Melsungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Verkehrsanlagen“ gemäß §§ 45 ff. HOAI und die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß §§ 41 ff. HOAI für die gegenständliche Maßnahme der grundhaften Erneuerung der L3147 OD Melsungen (Carl-Braun-Straße). Die Leistungsbilder werden in folgende zwe Lose aufgeteilt: Los 1: Objektplanung „Verkehrsanlagen“, Lph 1 - 9 gemäß § 47 HOAI Los 2: Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, Lph 1, 2, 3, 5 - 9 gemäß § 43 HOAI. Details zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „VII.15.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Verkehrsanlagen“ und „VII.14.4 (Leistung/Honorar) Objektplanung Ingenieurbauwerke“ entnommen werden. Details zur gegenständlichen Maßnahme können der Projektbeschreibung entnommen werden. Die Honorartafeln der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen dienen wie bisher als Grundlage für die Ermittlung des Honorars. Aufgrund des Urteils des EuGH vom 04. Juli 2019 (C-377/17) kann vom AN jedoch auf das ermittelte Honorar eine Minderung oder Erhöhung angeboten werden. Das Honorar für die Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe ist zu ermitteln und separat auszuweisen. Das Honorar wird vorläufig ermittelt. Es gelten die Grundlagen des Honorars nach HOAI. Es ist entsprechend der beschriebenen Losaufteilung möglich, dass die Leistungen zu Los 1 und Los 2 durch einen Auftragnehmer ausgeführt werden. Der Auftraggeber gewährt die Möglichkeit einer rabattierten Loskombination (sog. Koppelungsnachlass). Der Auftraggeber beabsichtigt den Zuschlag auf die wirtschaftlichste Loskombination unter Berücksichtigung des Koppelungsnachlasses zu erteilen, unabhängig davon, ob darin jedes einzelne Teillos das jeweils wirtschaftlichste/günstigste Angebot darstellt („echte Loskombination").

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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