AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d6489501-e6e9-4218-b714-01233a471596) · Abgerufen am 08.10.2026 14:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-660168-2023/

Rahmenvertrag über die „Analyse von Abwasserproben aus kommunalen Kläranlagen“

Notice-ID: ted-660168-2023 · Procedure-ID: 723c30f7-2667-4376-8a3a-af663c653624

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
Veröffentlicht
27.10.2023
Frist (Submission)
03.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90715200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.650.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die bayerischen Wasserwirtschaftsämter überwachen im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht die Einleitung von Abwasser aus kommunalen Kläranlagen und industriellen bzw. gewerblichen Einleitungen in Gewässer. Im Zuge dieser Überwachung anfallende Abwasserproben werden von privaten, in Bayern für Abwasseruntersuchungen zugelassenen, Laboren untersucht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Analytik von Abwasserproben von kommunalen Kläranlagen.

Lose

4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).