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Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Studierendenwerk Oberfranken Anstalt des öffentlichen Rechts
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTotalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)🏆 Gebr. Donhauser Bau GmbH & Co. KG · Schwandorf
- Gebr. Donhauser Bau GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Totalunternehmerleistungen für Neubau eines Studierendenwohnheims mit ca. 140 Apartments und 29 Stellplätzen.
- Umfassende Planungsleistungen nach HOAI (Objekt-, Freiflächen-, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) sowie alle Bauleistungen sind zu erbringen.
- Durchführung eines Realisierungswettbewerbs für die Objektplanung durch den Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
- Schlüsselfertige Übergabe des Gebäudes bis spätestens 31.03.2029.
- Besonderes Augenmerk auf fördermittelrechtliche Anforderungen und technische Baubestimmungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu b
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (20 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis (brutto) 70 %Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtangebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt". Der Bieter hatte alle grau markierten Felder in der Anlage 803 "Preisblatt" auszufüllen. Der Bieter hatte die Anlage 803 "Preisblatt" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das die Anlage 803 "Preisblatt" fehlen oder nicht die geforderten Preise enthalten, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.
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2. Ausführungskonzept - Termingerechte Bauleistung 15 %Qualität
Bewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" (0 bis 5 Bewertungspunkte). In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hatte der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben: Dem Auftraggeber war es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst; - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft; oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher sollte der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wurde. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" durfte einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben und ggf. Grafiken ab Seite 4 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hatte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" war von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept_Termingerechte Bauleistung. Sollte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" fehlen, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts "Termingerechte Bauleistung" zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wurde im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 15,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 10 %Qualität
Bewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau). Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt hat. a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt musste die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllt haben: - schlüsselfertiger Bau (Neubau); - mindestens Bauleistungen mit den Gewerken TGA und Elektro (dies beinhaltete Messen, Steuern, Regeln, sowie die Gebäudeleittechnik); - die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, mindestens zwei (2) Anlagengruppen aus den Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung umfassten jeweils mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wurde auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wurde auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren; - das persönliche Referenzprojekt wies eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 2.000 m² auf; - das persönliche Referenzprojekte umfasste mindestens 5.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Hat nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt haben. Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Totalunternehmerleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o Schlüsselfertiger Bau (Neubau); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken TGA und Elektro (dies beinhaltete Messen, Steuern, Regeln, sowie die Gebäudeleittechnik); o Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, mindestens zwei (2) Anlagengruppen aus den Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und Fachplanung Tragwerksplanung jeweils mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wurde auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wurde auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; o mindestens 5.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung; o Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Boardinghouse / Serviced Apartment oder Jugendherberge. (ii.) Die Bewertungssystematik war sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.600 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.600 m² lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.300 m² erhielt der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts: >= 11.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 5.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 5.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Fortsetzung (Teil 1) folgt*** (Die Gewichtung in diesem Zuschlagskriterium betrug einheitlich 10 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
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3. Technisches Ausführungskonzept 5 %Qualität
Bewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes technisches Ausführungskonzept. In dem technischen Ausführungskonzept hatte der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird. (0 bis 5 Bewertungspunkte). Das technische Ausführungskonzept durfte einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben ab der Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hatte das technische Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das technische Ausführungskonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das technische Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Technisches Ausführungskonzept. Sollte das technische Ausführungskonzept fehlen, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines technisches Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem technischen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das technische Ausführungskonzept wurde im Falle der Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 5,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 0 %Qualität
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 5.000.000,- EUR (netto) und 11.000.000 EUR (netto) lagen, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 8.000.000,- EUR (netto) erhielt der Bieter 2,50 Punkte. (3.) Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts: Studierendenwohnheim bzw. Hotel bzw. Boardinghouse / Serviced Apartment bzw. Jugendherberge = 1 Punkt; oder kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Boardinghouse / Serviced Apartment bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und die Art der Nutzung (3.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt konnten maximal 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden. Mindestanforderung: Der Bieter musste mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er mindestens 5,00 Punkte erzielt hat. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllten - maximal 33 Punkte erzielen; das heißt 66 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 0,15152 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalteten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung in diesem Zuschlagskriterium betrug einheitlich 10 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist; und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 15.466.176 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 147 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gebr. Donhauser Bau GmbH & Co. KGZuschlagswert 13.292.976 €1 Veröffentlichung
- 24.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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