AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 13:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-660371-2025/

Ausschreibung Stromlieferung

Notice-ID: ted-660371-2025 · Procedure-ID: 46cfc2e0-c7e3-4788-8484-fc3c315c75fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Veröffentlicht
08.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
640.798 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vollstromliefervertrags zur Belieferung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen (Ökostrom). Die Ausschreibung umfasst die Versorgung einer leistungsgemessenen Abnahmestelle im Netzgebiet der Netzgesellschaft Potsdam GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029. Die Lieferjahre 2028 und 2029 sind optional und können durch beide Vertragsparteien gekündigt werden. Der jährliche Strombedarf beträgt ca. 1.750 MWh. Der zu liefernde Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen, darf keiner aktuellen Förderung (z. B. nach EEG) unterliegen, und der damit verbundene Umweltnutzen ist vollständig auf die Auftraggeberin zu übertragen (Ausschluss der Doppelvermarktung gemäß § 80 EEG 2023). Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Belieferung, einschließlich Bilanzkreismanagement, Netznutzung, Abrechnung, Bereitstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie Datenbereitstellung. Die Preisbildung erfolgt im Tranchierungsmodell auf Basis von EEX-Settlement-Preisen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Energie und Wasser Potsdam GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).