AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2023-0089) · Abgerufen am 07.10.2026 16:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-660387-2023/

Neubau eines Feuerwehrhauses

Notice-ID: ted-660387-2023 · Procedure-ID: 9d58a9c8-f45f-4941-b87d-14a1f5d0639f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -, Hameln
Veröffentlicht
27.10.2023
Frist (Submission)
08.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71220000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in 31789 Hameln/OT Klein-Berkel in der Ottostraße 1 auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung. Der Neubau des Feuerwehrhauses soll bis Ende 2025 realisiert und baulich fertiggestellt werden. Der Neubau wird für 2 Fahrzeugstände und für ca. 30 männliche und ca. 10 weibliche Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr geplant. Hinzu kommen ca. 12 Jugendfeuerwehrkräfte.\nEs liegt ein Raumprogramm vor. Das Bedarfsprogramm des Feuerwehrhauses umfasst insgesamt eine Nutzfläche von ca. 440 m². Im Außenraum sind ca. 4750 m² Freiflächen zu planen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2024
Ende
01.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).