AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
PPK Übergabestelle und Vermarktung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Kelheim
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
• Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2 • Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung) • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten Genauere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — EINRICHTUNG UND BETRIEB DER ÜBERGABESTELLE (1) Der Auftragnehmer von Los 2 hat eine Übergabestelle, die im Gebiet des Landkreises Kelheim oder maximal 25 km (einfache Wegstrecke) von der Landkreisgrenze entfernt liegt, zu stellen, an der die beauftragten Dritten das eingesammelte Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem entladen. (2) Zum Betrieb der Übergabestelle gehört auch die Verwiegung der Anlieferfahrzeuge der beauftragten Dritten des Auftraggebers (Input) sowie der Abholfahrzeuge (Output) direkt an der Übergabestelle. Die Verwiegung muss in jedem Fall auf einer geeichten Fahrzeugwaage vor und nach dem Ent- bzw. Beladen der Fahrzeuge stattfinden. Der zu erstellende Wiegeschein hat den Vorgaben gem. § 11 des Vertrags zu entsprechen. (3) Sofern duale Systeme während der Vertragslaufzeit eine körperliche Überlassung des Altpapiers verlangen, sind die Abholfahrzeuge der dualen Systeme nach den Vorgaben des Auftrag- gebers zu beladen und zu verwiegen. Für die den dualen Systemen zu überlassenden Altpapiermengen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von Los 2 verpflichtet, die für eine reine Herausgabe für den Verpackungsanteil anfallenden Kosten getrennt nach den einzelnen dualen Systemen auszuweisen und abzurechnen. (4) Die Übergabestelle muss baulich so ausgestattet sein, dass die gängigen Anlieferfahrzeuge (z.B. Heck-, Seiten- und Überkopfladerfahrzeuge, Abroll- und Absetzcontainerfahrzeuge) sowie Transportfahrzeuge bzw. Containersysteme zur Abholung (z.B. Abrollcontainersystem, Walking-Floor-Fahrzeuge) bedient werden können. (5) Die Übergabestelle muss über ausreichend Kapazität für das aus dem Landkreis angelieferte Altpapier verfügen. Darüber hinaus ist eine gewisse Kapazitätsreserve für eventuelle Verzögerungen bzw. Störungen bei der Abholung durch die vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder den Dualen Systemen vorzuhalten. (6) Die Qualität des Altpapiers darf durch den Umschlag nicht negativ beeinflusst werden. Das im Landkreis Kelheim vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Dritten gesammelte und beim Auftragnehmer von Los 2 angelieferte Altpapier muss separat von anderen Abfällen gelagert und vor witterungsbedingten Einflüssen geschützt werden. Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — CONTAINERGESTELLUNG (1) Der Auftragnehmer stattet die jeweiligen Sammelstellen mit Abrollcontainern für Altholz mit 40 m³ Fassungsvermögen in der angegebenen Anzahl aus. Die Container müssen technisch und optisch einwandfrei sein. Der Auftragnehmer hat für ein stets gepflegtes äußeres Erscheinungsbild der Behälter Sorge zu tragen. Wertstoffzentrum (WSZ) WSZ Arnhofen 1 ARC 40 m³ WSZ Bad Abbach 1 ARC 40 m³ WSZ Langquaid 1 ARC 40 m³ WSZ Kelheim 2 ARC 40 m³ WSZ Neustadt 2 ARC 40 m³ Wertstoffhof (WSH) WSH Painten 1 ARC 40 m³ WSZ Riedenburg 1 ARC 40 m³ WSH Wildenberg 1 ARC 40 m³ WSZ Haunsbach 2 ARC 40 m³ (2) Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Anzahl der Sammelstellen, der Behälteranzahl oder Behälterausstattung über die Vertragslaufzeit vor. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise vereinbart. Änderungen bei der Behältergestellung sind vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Aufforderung durchzuführen. (3) Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Anzahl an Containern für Containertausch und als Ersatz bereit zu halten und in das Gestellungsentgelt Pos. 3.I einzurechnen. (4) Die verwendeten Behälter müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat bei den verwendeten Abrollcontainern einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung gemäß der DGUV Regel 114-010 “Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter” des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (bisher BGR 186) durchzuführen und die Dokumentation (Behälterblatt) auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Die jährliche Prüfung ist zusätzlich durch dauerhaften Aufkleber oder dauerhafte Plakette (Datum der letzten und / oder Datum der nächsten Prüfung) an den Behältern zu dokumentieren. Behälter ohne Prüfplakette werden nicht angenommen und sind unverzüglich zu tauschen. (5) Der Auftragnehmer tauscht defekte Behälter unverzüglich selbstständig aus bzw. repariert diese selbstständig auf seine Kosten. Ersatzteile bzw. Ersatzbehälter hält der Auftragnehmer in ausreichendem Maße bereit und setzt sie im Bedarfsfall ein. CONTAINERTAUSCH und TRANSPORT Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- Pöppel Abfallwirtschaft und Städtereinigung GmbH · Recyclog GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.07.2025
- Vergabeergebnis