AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 18:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-661317-2024/

Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße - BA West

Notice-ID: ted-661317-2024 · Procedure-ID: 1a2789a6-a224-4e7d-b85a-be36a48f9094

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr, Essen
Veröffentlicht
29.10.2024
Frist (Submission)
29.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63712700 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Haus-Berge-Straße, einen Teilabschnitt des gesamten Bauabschnitt E 51. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen erhalten den Titel VE 1.18 Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße. Die Verkehrssicherungsmaßnah-men umfassen nur die Bauphasen 1 bis 3. Die Bauphasen 4 und 5 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, da diese Leistungen planfeststellungsrelevant sind. Die Bauphasen 4 und 5 werden aber in den Anlagen, der Vollständigkeit halber, mit aufgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.

Vertragslaufzeit

Periode
15 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).