AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f91ee1d1-705e-495d-a592-daf2f71aab8a) · Abgerufen am 10.09.2026 22:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-663351-2024/

Unterhalts-/Grundreinigung und Glasreinigung in Gebäuden der Gemeinde Augustdorf

Notice-ID: ted-663351-2024 · Procedure-ID: f91ee1d1-705e-495d-a592-daf2f71aab8a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Augustdorf über den Kreis Lippe - Der Landrat, Augustdorf
Veröffentlicht
30.10.2024
Frist (Submission)
02.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Laufende Unterhaltsreinigung und feste Grundreinigung für 10 Objekte (Schulen, Sporthallen und Jugendtreff) in der Gemeinde Augustdorf Sonderleistungen: - Sonderreinigung auf Abruf - Grundreinigung auf Abruf - Haftmittelentfernung auf Abruf - Vertretungsreinigung Grundfläche in m² > ca. 19.700 Jahresreinigungsfläche in m² > ca. 2,72 Mio. — Glasreinigung und als Sonderleistung Glasreinigung Sonderreinigung auf Abruf für zehn Objekte (Schulen, Sporthallen und Jugendtreff) in der Gemeinde Augustdorf Grundfläche in m² > ca. 4.300 Jahresreinigungsfläche in m² > ca. 4.300

Lose

2 Lose (max. 1 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
01.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
119 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).