AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=316990) · Abgerufen am 13.08.2026 21:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-663543-2025/

Revitalisierung Bauhaus Trabelsdorf: BAU-04-Trockenbau

Notice-ID: ted-663543-2025 · Procedure-ID: 95caef1c-ade8-41ba-af83-36be8ff9103a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Lisberg, Lisberg
Veröffentlicht
07.10.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421146 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Als Leistung ausgeschrieben wird im Zuge der Revitalisierung / Sanierung und Umbau des ehemaligen Brauhauses in Trabelsdorf bei Bamberg folgende Leistung als Kurzbeschreibung:Trockenbauarbeiten für Trockenbauwände und -decken.Folgende wesentlichen Leistungen sind Umfang der Ausschreibung:- Baustelleneinrichtung- Erstellen von Trockenbauwänden als Einfach- oder Doppelständerwände inkl. Aussparungen, Revisionsöffnungen und Schiebetüren- Erstellen von Trockenbaudecken- Vorbereitung für Putz- und Malerarbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2026
Ende
21.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).