AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung und Sanierung Kindertagesstätte Breitenbach
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ortsgemeinde Breitenbach, Breitenbach
- Veröffentlicht
- 26.09.2026
- Frist (Submission)
- 27.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 311.298 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI (2021) für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Breitenbach. Die Maßnahme umfasst die Planung und Realisierung • eines Erweiterungsneubaus sowie • die nachgelagerte Sanierung und funktionale Anpassung des bestehenden Gebäudes. Die Planung erfolgt unter den besonderen Rahmenbedingungen eines Bauens im laufenden Betrieb. Die Kindertagesstätte ist künftig für einen Bedarf von ca. 80 Plätzen in vier Gruppen auszulegen. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf, der durch einen Erweiterungsbau zu decken ist. Grundlage der Planung sind die vorliegenden Bestandsunterlagen sowie der Sachstandsbericht. Der Erweiterungsbau soll eine Bruttogrundfläche von ca. 500 m² umfassen. Das bestehende Gebäude ist ein zweigeschossiger Massivbau mit teilweiser Unterkellerung. Das Dach wurde im Jahr 2021 erneuert. Eine zentrale Lüftungsanlage ist vorhanden und im Zuge der Erweiterung planerisch zu integrieren. Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem teilweise modernisierungsbedürftigen Zustand.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.