AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5MUU8/documents) · Abgerufen am 25.10.2026 13:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-664839-2026/

Rahmenvertrag Anzeigenagentur

Notice-ID: ted-664839-2026 · Procedure-ID: 9ede7127-a93c-49b5-b184-ae594bb3dd33

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik gGmbH, München
Veröffentlicht
21.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79633000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die München Klinik beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen im Bereich Stellenanzeigenmanagement. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Planung, Beratung, Buchung, Schaltung, Veröffentlichung, Verwaltung und Erfolgskontrolle von Stellenanzeigen. Der Auftrag umfasst insbesondere die Auswahl geeigneter Medien, die Mediaplanung, die Abwicklung von Anzeigenbuchungen, die laufende Beratung hinsichtlich Reichweite und Wirtschaftlichkeit der Veröffentlichungen sowie die Bereitstellung von Auswertungen und Reportings.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).