AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 08:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-665475-2023/

Sachversicherung der Vattenfall Wärme Berlin AG

Notice-ID: ted-665475-2023 · Procedure-ID: d1be5117-6409-475a-9183-36670792115e

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Stammdaten

Auftraggeber
Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft, Berlin
Veröffentlicht
27.10.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sachversicherung der Vattenfall Wärme Berlin AG. Die Vattenfall Wärme Berlin AG ist der größte Fernwärmeversorger Westeuropas und bildet das Rückgrat der Berliner Wärmeinfrastruktur und versorgt 1/3 des Berliner Wärmemarktes über ein integriertes Netz, das mit einem Portfolio von Wärme-, Kälte- und Stromerzeugungsanlagen verbunden ist. Die Vattenfall Wärme Berlin führt Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Wärme- und Stromerzeugung aus und ist Eigentümer und Betreiber mehrerer Heizkraftwerke in Berlin. Über das Berliner Stadtgebiet verteilt betreibt die Vattenfall Wärme Berlin AG 24 große Erzeugungsstandorte und eine Netzlänge von über 2.068 Kilometern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).