AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Erbringung von Bodenuntersuchung im Rahmen eines Rahmenvertrags, Los 1 - Bodengutachten für Straßen Q4-6
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
- Frist (Submission)
- 15.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Höchstwert
- 6.261 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Bodenuntersuchung im Rahmen eines Rahmenvertrags. Leistungszeit: Der Rahmenvertrag beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages und endet 4 Jahre nach dem Datum der letzten Unterschrift. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Auch sind Trennung der unterschiedlichen Fördergeber bei Rechnungsprüfung durch die Fachplaner der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen, um darauf basierend Mittelabrufe und Verwendungsnachweise erstellen zu können. Die Untersuchungsflächen wurden in verschiedenen Quartieren unterteilt. Die Leistung wird losweise ausgeschrieben: Los 1: Bodengutachten für Q 4-6 Los 2: Bodengutachten für Q 7-8 Los 3: Bodengutachten für Q 10-11 Aufgrund der großen Anzahl der Straßen in jedem Quartier und die Eilbedürftigkeit der jeweiligen Bodenuntersuchungen möchte der Auftraggeber die drei Los nicht an ein einziges Büro vergeben. Die Anzahl der abzugebenden Angebote durch einen Bieter wird somit gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 VgV auf höchstens 2 Lose beschränkt. Näheres regelt der Vertrag.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.