AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 13:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-666928-2024/

Deutschland – Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und weiteren Dienstleistungen an raumlufttechnischen- und kältetechnischen Anlagen in 53340 Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße 2, M.1. (Vergabenummer VOEK 308-24)

Notice-ID: ted-666928-2024 · Procedure-ID: adb6a1a0-6b0e-4c76-a297-bfedb22c33ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
04.11.2024
Frist (Submission)
07.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50710000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und weitere Dienstleistungen an raumlufttechnische- und kältetechnische Anlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistung: •Wartung --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen •Wartung von kältetechnischen Anlagen •Dichtheitsprüfung an kältetechnischen Anlagen •Wartung von Brandschutzklappen •DGUV Prüfung Vorschrift --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Energetische Inspektion •Es werden Stundenverrechnungssätze für Leistungen zur Störungsbeseitigung vereinbart •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Insgesamt 49 Anlagen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).