AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR4Y11YLCQ34/documents) · Abgerufen am 16.09.2026 16:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-667148-2024/

Rahmenvereinbarung über die Bergung und Beförderung von Leichen und Leichenteilen

Notice-ID: ted-667148-2024 · Procedure-ID: 28f1589c-5a44-43d6-9ce5-4fbd02d98c9b

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Essen, Essen
Bezugsberechtigte
Polizeipräsidium Essen
Veröffentlicht
31.10.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Sonstiges
Rahmen-Höchstwert
2.040.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. — Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. — Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen. — Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen von Leichen, einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in eine Kühleinrichtung. Die Leichen sind nach Weisung der eingesetzten Beamten/innen zum Städtischen Friedhof (Krematorium) am Hellweg in Essen bzw. zum Hauptfriedhof in Mülheim an der Ruhr auf der Zeppelinstraße oder in eigene Kühleinrichtungen der Vertragspartner zu transportieren. Dementsprechende Kühleinrichtungen sind durch die Vertragspartner vorzuhalten. Die städtischen Vorgaben über die Kühleinrichtungen der städtischen Friedhöfe sind jeweils zu beachten und einzuhalten. Bei Anordnung einer Obduktion sind die Leichen (auch kurzfristig) von den genannten Aufbewahrungsorten zur Rechtsmedizin Essen bzw. zur Rechtsmedizin Duisburg zu transportieren sowie nach Abschluss der Obduktion zurück zum Aufbewahrungsort. Das Bergen eingeklemmter oder verschütteter Leichen ist erst ab dem Zeitpunkt Gegenstand des Auftrags, ab dem die Zugänglichkeit gegeben ist (z.B. nach dem Herausschneiden aus einem Autowrack oder nach der Beseitigung von Gebäudeteilen, durch die eine Leiche verschüttet worden ist). Auch die Bergung mit Booten aus dem Wasser ist nicht Gegenstand des Auftrags, die Wasserleiche ist erst an Land zu übernehmen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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