AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 21:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-667950-2024/

Lieferung von drei Wechselladerfahrzeugen für die Feuerwehr Rastatt

Notice-ID: ted-667950-2024 · Procedure-ID: fa724273-91ff-427e-ac25-391b02460020

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Rastatt, Rastatt
Veröffentlicht
01.11.2024
Frist (Submission)
05.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
700.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung von 3 Wechselladerfahrzeugen (WLF) 26/6900-1570 nach DIN 14505 und DIN EN 1846 Teil 1 – 3, Aufgeteilt in 2 Lose: Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: feuerwehrtechnischer Ausbau und Beladung Genaue Beschreibung siehe Leistungsverzeichnis

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell und Aufbau von drei Wechselladerfahrzeugen (WLF)

Geschätzter Wert
595.000 €

Los 2 — Feuerwehrtechnischer Ausbau und Beladung von drei Wechselladerfahrzeugen (WLF)

Geschätzter Wert
105.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).