AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 00:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-668677-2025/

Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Landkreises Saalekreis in die Schulen und Förderschulen des Saalekreises und der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2026/27 bis 2029/2030

Notice-ID: ted-668677-2025 · Procedure-ID: 65c6d8bd-6177-4d6f-9f44-9db1e3138f19

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Saalekreis, Merseburg
Veröffentlicht
04.09.2025
Frist (Submission)
27.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder unzumutbaren Verbindungen im ÖPNV im freigestellten Schülerverkehr befördert werden. Die Leistung ist nach Regionen in 10 Lose aufgeteilt. Jedes Los besteht aus mehreren verschiedenen Touren. Los 1 Saalekreis - Halle - Bereich 1 Los 2 Saalekreis - Halle - Bereich 2 Los 3 Saalekreis - Halle - Bereich 3 Los 4 Saalekreis - Halle - Bereich 4 Los 5 Saalekreis - Merseburg - Bereich 1 Los 6 Saalekreis - Halle - Bereich 5 Los 7 Saalekreis - Merseburg - Bereich 2 Los 8 Saalekreis - Großkayna Los 9 Saalekreis - Mücheln Los 10 Saalekreis - Landsberg

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
12.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).