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Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 29.10.2026, 11:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Unter dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung und sofern von der Auftraggeberin gefordert, der Lieferung von Kartons gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" (auf Wunsch der Auftraggeberin evtl. mit geringfügigen Abweichungen bezüglich der Abmessungen) an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen, bzw. falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von Faltkartons.
- Die Kartons müssen den technischen Spezifikationen in Anlage 1 entsprechen.
- Lieferungen erfolgen an verschiedene Adressen in der EU, wie in Anlage 4 aufgeführt.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren durch die Deutsche Bundesbank.
Die Deutsche Bundesbank sucht einen Rahmenvertragspartner für die Herstellung und Lieferung von Faltkartons gemäß technischer Spezifikationen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterien 70 %Qualität
Die Qualitätskriterien werden im 70% gewichtet. In der Kategorie der Qualitätskriterien können maximal 70 Punkte erzielt werden. Die einzelnen Kriterien werden mit einer maximalen Punktzahl von 5 Punkten bewertet. Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix
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Angebotsvergleichspreis 30 %Preis
Angebotsvergleichspreis gem. Preisangebot (Maximalpreise) zu einer Gewichtung von 30%. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahl der anderen Angebote werden im Verhältnis zum günstigsten Angebot angegeben. Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix und Anlage 2 Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 4. Registereintragungen mit der entsprechenden Nummer
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 6 Angaben zu Versicherungen: Ausreichende Deckungssummen von Personen- und Sachschäden von 500.000 EUR und Transportschäden von 100.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 1 Angaben zum Unternehmen: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.5. Umweltmanagementnormen Punkt 1.5.1: Transportrichtlinie Es ist eine Umwelt- und Transportrichtlinie vorhanden. z. B. bevorzugte Nutzung CO2 emissionsarmer Transportmittel, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, CO2-Neutralisierung von Flügen, Regelungen für neu angeschaffte PKWs (neue Transportmittel haben eine Obergrenze für CO2 Emissionen, etc.)
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Eigenerklärung Russlandsanktionen mit dem Dokument C7
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Eigenerklärung Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen mit dem Dokument C9
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Eigenerklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit dem Dokument C8
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.2. Fachliche Kompetenz Punkt 1.2.1: Fähigkeiten, Verfügbarkeiten und Vertraulichkeit Eigenerklärung & Nachweis: 1. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Auftragsannahme und -abwicklung verantwortlich sind (Key-Account). Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein. 2. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Design, Herstellung und Verpackung von Faltkartons verantwortlich sind. Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein. 3. Der Antragsteller kann bei Bedarf Ersatz für das angebotene Personal bereitstellen. 4. Alle beauftragten Personen erklären sich bereit, nach der Auftragsvergabe und vor Beginn der Leistungserbringung eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.2. Fachliche Kompetenz Punkt 1.2.2: Kommunikation Eigenerklärung: Die für die fachliche und vertragliche Kommunikation mit der Leitenden Zentralbank, BBk, zuständigen Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveau B2 europäischer Sprachrahmen. Die für die fachliche Kommunikation mit den anderen teilnehmenden EPCO Mitgliedern zuständigen Personen verfügen über fachrelevante Kenntnisse in englischer Sprache.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.1: Möglichkeit zur Lieferung Eigenerklärung im Dokument: "C6_Rahmenvereinbarung Anlage 4 Lieferorte 25-2000057116" dass alle dort angegebene Lieferorte beliefert werde können.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.2: Beschreibung Lagerung Erforderlich: Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung der Lagerung bei. Beschreiben Sie die Lagerung der Faltkartons inkl.: - Standort - Kapazitäten - Ausstattung - Lagerbedingungen - Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons - evtl. geplante Zwischenlagerungen - etc. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht zu lagern.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.3: Beschreibung Herstellung Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Beschreiben Sie die Herstellung der Faltkartons inkl.: - Standort - Kapazitäten - technische Ausstattung / Beschreibung Produktionsanlagen - Toleranzen bei der Herstellung - Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons - etc. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht herzustellen und zu liefern.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.4: Beschreibung Kartontyp Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Fügen Sie für jeden in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Kartontyp eine Produktspezifikation bzw. ein Datenblatt (für Karton und Material) bei. Die Angaben müssen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geforderten technischen Eigenschaften herzustellen.
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Qualitätsmanagement
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit Punkt 1.3.5: Unternehmensethik Der Bieter hat ein Antikorruptionsprogramm, das Artikel 10 der ICC-Regeln zur Korruptionsbekämpfung 2011 (oder vergleichbar) entspricht. Gibt es z.B. eine Antikorruptionspolitik, interne Regeln oder Mitarbeiterschulungen? Fügen Sie eine stichpunktehafte Beschreibung der bestehenden Regelungen (max. 1 Seite) bei.
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Qualitätsmanagement
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 2.1: Teststellung Die vergebende Institution wird eine Teststellung durchführen. Die angebotenen Faltkartons müssen den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Eigenschaften entsprechen. Die angeforderten Kartons müssen kostenfrei an die in der Anfrage angegebene Lieferstelle gesendet werden. 120 Testkartons vom Typ 50 140 Testkartons vom Typ 60 180 Testkartons vom Typ 80 Hierbei wird neben der Verarbeitung, Maßhaltigkeit und Stabilität der Kartons gem. Leistungsbeschreibung, auch die Kompatibilität mit dem vom Auftraggeber verwendeten Sicherheitssiegelband und Kartonetiketten getestet. Im Rahmen der Testreihe werden folgende Versuche durchgeführt: siehe Dokument: "B3 Rahmenbereinbarung Anlage 6 Teststellung 25-200057116"
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.1: Qualitätsmanagementnormen Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 (oder vergleichbar) verfügen. Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen hat und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.2: Umweltmaßnahmen Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Umweltsicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 14 001 ff, EN ISO 50 001, EMAS (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen zum Umweltschutz
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.3: Nachhaltige Rohstoffketten Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, ISCC (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.4: Arbeitssicherheit Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung / Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten. Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate Punkt 1.4.5: IT-Zertifikat Nachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 27 001 (oder vergleichbar). Nachweis durch: - Zertifikat ODER - Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wird ODER - Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung ODER - Beschreibung der umgesetzten IT-Sicherheitsmaßnahmen
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 2 Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Gefordert sind drei Referenznachweise der letzten drei Jahre
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 3 Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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