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Kunststofffenster - 3. Bauabschnitt Schule Schönkirchen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Neubau einer zweigeschossigen Grundschule mit Aula inklusive Abrissarbeiten und Umbau an Bestandsgebäuden.
- Umfangreiche Bauleistungen von Rohbau über Ausbau bis hin zu technischer Gebäudeausrüstung und Außenanlagen.
- Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren mit Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
- Erforderlich sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Umbau und Erweiterung Schulzentrum Schönkirchen - 3. Bauabschnitt Grund und Gemeinschaftsschule Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen. Der Neubau, die Sanierung und die Erweiterung beinhalten drei Bauabschnitte. 1. BA NaWi-Fachklassentrakt 3-geschossig 2. BA Grundsanierung mit Neueinrichtung der Förderschule 3-geschossig 3. BA Neubau der Grundschule 2-geschossig Im 3. Bauabschnitt werden 2 Bestandsgebäude und ein Verbindungsgang abgebrochen. Auf der freiwerdenden Fläche wird die neue Grundschule mit Aula in Massivbauweise errichtet. In geringem Umfang sind Umbauarbeiten an angrenzenden Gebäudeteilen vorgesehen. Beschreibung der Baumaßnahme / Gebäudebeschreibung: Der Hauptteil des neuen Schulgebäudes wird zweigeschossig mit Erd- und Obergeschoss gebaut. Ein Verbindungsteil zum Bestand verfügt über Keller und Erdgeschoss. Baukonstruktion und Materialien: Das Tagsystems besteht aus Stahlbetonsohle + Streifenfundamenten, Stahlbetondecken,-wänden, -stützen und -pfeilern sowie Mauerwerk. Im Kellergeschoss und der Aufzugsunterfahrt sind sowohl Sohle als auch aufgehenden Stahlbetonwände als WU-Konstruktion geplant. Wände in repräsentativen Bereichen werden als Sichtbeton ausgeführt. Gleiches gilt für eine Sitzstufen- und Treppenanlage in der Aula. Ebenfalls in der Aula kommen in Wandbereichen Akustikpaneele zum Einsatz. Der größte Teil der Wände wird geputzt und nach dem Aufbringen eines Vlieses gestrichen. Die Bodenbeläge des Gebäudes sind zum geringen Teil gefliest, der überwiegende Teil ist ein Design Boden auf Polyurethan Basis. In untergeordneten Räumen im Kellerbereich wird der Estrich beschichtet. In allen Fluren und Räumen wurden mit Ausnahme der Aula werden Abhangdecken verbaut. In den Räumen im Regelfall als akustisch wirksame Rasterdecke, in den Fluren als Bandrasterdecke. Die Flachdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte mit einer Gefälledämmung und einer bituminösen Dachhaut. Zusätzlich ist ein Gründachaufbau und in Teilen eine Ausstattung mit eine
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 62 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 30.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 8.347 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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