AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schutz- und Sicherheitshandschuhen (Laborverbrauchsmaterialien)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg, Heidelberg
- Veröffentlicht
- 02.11.2023
- Frist (Submission)
- 05.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 24000000 — Chemische Erzeugnisse
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Schutz- und Sicherheitshandschuhen für das Zentrallager des Zentralbereichs Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den Zentralbereich Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Erläuterung zur Angebotsaufforderung von Produkten eines bestimmten Herstellers: Dieses Vergabeverfahren bezieht sich speziell auf Produkte bestimmter Hersteller bzw. Produktmarken. Für die Auswahl der Handschuhe wurde bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Bemusterung durch die Arbeitssicherheit der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt und festgelegt, welche Handschuhe für die Arbeiten in den Laboren der Institute und Einrichtungen ausreichend gut sind und über den Online-Shop des Zentrallagers angeboten werden dürfen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 40 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.