AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 08:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-673454-2023/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Projekt: Neubau A39, BA7; Ehra bis Wolfsburg; Leistung: Objektplanung Ing-BW., Fachplanung TWP Lph1-3 und 6

Notice-ID: ted-673454-2023 · Procedure-ID: 2d1885ee-8f3b-4ea2-a751-6919e3eed23b

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Stammdaten

Auftraggeber
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Veröffentlicht
06.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)\n\nZwischen der Anschlussstelle (AS) Ehra (L 289) und AS Weyhausen (B 188) wird in diesem Zuge die Errichtung von insgesamt zwei Lärmschutzwänden (LSW) und 32 Irritationsschutzwänden (ISW) im Bereich der Trasse sowie Ortsumfahrung (OU) Ehra erforderlich.\n\nDie Notwendigkeit für die LSW, als aktive Schallschutzmaßnahme, ergibt sich aus der schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Für die Ortschaften Lessien und Tappenbeck werden diese als verhältnismäßig angesehen und aufgrund der geplanten Dammlage Schallschutzwällen vorgezogen. Die LSW werden entlang der Trasse, i. d. R. im Abstand von 2,5 m zur Fahrbahn errichtet. Bei Lessien schließt die LSW nördlich an die ISW des BW 7.02 (JEM 2) an und verspringt am südlichen Ende geringfügig aufgrund einer Nothaltebucht. Bei Tappenbeck ver-größert sich der Abstand zur Fahrbahn im Bereich des Verzögerungsstreifens der AS Weyhausen analog zum Bankett. Ebenso wird die LSW bei Tappenbeck ab einer Höhe von 4,0 m über der Gradiente um 45° abgekröpft. Sowohl die LSW bei Lessien als auch jene bei Tappenbeck sollen, wo technisch möglich, durch Rankpflanzen begrünt werden. Einzig beim Bauwerk (BW) 7.17 (JEM 17) wird die LSW Tap-penbeck über ein Bauwerk geführt.\nDie Anschlusspunkte auf dem Überbau werden durch den Entwurfsverfasser des Brückenbauwerks vorgesehen. Der Entwurf der LSW und deren Gründung im Bereich der Trasse ist Gegenstand dieser Ausschreibung.\n\nDie kombinierten ISW befinden sich im Allgemeinen auf sowie in direkter Umgebung zu den Brückenbauwerken und bestehen aus 2,0 m Irritationsschutzwand zur Vermeidung von Streulicht und Schall, sowie 2,0 m aufgesetztem Fledermausschutzzaun zur Reduzierung der Kollisionsgefahr im Querungsbereich, womit sich eine Gesamthöhe von 4,0 m ergibt. Im Bereich der Brückenbauwerke dienen sie des Weiteren als Leiteinrichtung (Trichterwirkung), wozu sie je nach Geländeausformung, i. d. R. ca. 30 m über das Bauwerk hinausgeführt werden. Im Bereich des BW 7.06 (JEM 6) sind beidseitig der Trasse Bauwerks-unabhängige ISW vorgesehen, die jedoch an die ISW des BW 7.06 (JEM 6) anschließen. Zwischen den BW 7.09 (JEM 9) und 7.10 (JEM 10) ist beidseitig der Trasse, auf 60 m eine 4,0 m hohe, temporäre Kollisionsschutzwand vorgesehen, die gemäß dem zugehörigen Maßnahmenblatt aus Holz besteht.\n\nDie Anschlusspunkte auf den Überbauten und Flügelwänden/-kappen werden von den Entwurfsverfassern der Brückenbauwerke vorgesehen und bemessen. Der Entwurf der ISW und der temporären Kollisionsschutzwand sowie deren Gründungen im Bereich der Trasse (A 39 und OU Ehra) ist Gegenstand dieser Ausschreibung.\n \nSowohl die LSW als auch ISW sollen neben einer wartungsfreundlichen Lösung insbesondere natur-nah gestaltet werden, was bei der Materialwahl zu berücksichtigen ist. Ebenso soll bei den ISW im Vorentwurf die Variante einer 4,0 m hohen, einheitlichen Ausbildung betrachtet werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Emch+Berger Projekt GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).