AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4K542V/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 01:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-67440-2025/

7460_25_FBL_01_CM_Maximiliancenter Bonn

Notice-ID: ted-67440-2025 · Procedure-ID: 76026047-7829-484b-b78a-7cfb8fe7650a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Versorgungskammer, München
Veröffentlicht
29.01.2025
Frist (Submission)
05.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
70330000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
230.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Center Management Leistungen zum Betrieb des in 53111 Bonn gelegenen Geschäftshauses mit klassischer Einzelhandelsnutzung im EG als Bestandteil der Bonner Fußgängerzone und einer Ladenpassage im 1. Untergeschoss, die gleichzeitig als wichtige fußläufige Verbindung zwischen Haupt-/Bus- und U-Bahnhof fungiert. Die Leistungen beinhalten strategisches und operatives Center Management mit dem Ziel der intensiven Betreuung des Maximilian Centers vor Ort, sowie der Erarbeitung einer Strategie zur optimalen Positionierung des Centers durch aktives Center Management unter Werbe- und Marketinggesichtspunkten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).