AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTHTP9/documents) · Abgerufen am 20.09.2026 07:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-674940-2024/

Kulturraffinerie K714 | Glassteine Kubus-Fassade

Notice-ID: ted-674940-2024 · Procedure-ID: 08524390-dc58-4d97-8fb2-62b971d1c8cb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Monheimer Kulturwerke GmbH, Monheim am Rhein
Veröffentlicht
04.11.2024
Frist (Submission)
05.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44111000 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.733.430 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Gewerk VE 099 - Glassteine Kubus-Fassade für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst folgende Teilleistungen: Bei dem Bauvorhaben Kulturraffinerie erhält der Kubus ein zweischaliges, hinterlüftetes Verblendmauerwerk mit Wärmedämmung. Das Verblendmauerwerk besteht aus Ziegeln und Vollglassteine, welche 6,5 cm hervorstehen. In das Mauerwerk werden einzelne LED-Module verbaut. Dieses LV enthält die Herstellung und Lieferung von 26.500 Vollglassteine für die o.g. Fassadenkonstruktion. Die Glassteine sind Projekt-Sonderanfertigungen: es sind Mustersteine zu liefern. Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).