AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Herzkatheterlabor
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klinikum Peine gGmbH
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Frist (Submission)
- 06.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33000000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Herzkatheter-Labor inkl. Servicevertrag. Die DICOM und PACS Schnittstellen sowie die Software zur Kommunikation der Patienten und Bilddaten sind Bestandteil des Angebots. DICOM Conformance Statements und IHE-Integration Statements des angebotenen Systemes/Produktes sind als PDF abzugeben. Das System muss an das vorhandene RIS/PACS von der Firma Dedalus/ Deep Unity, KIS von der Firma Dedalus Orbis angebunden werden. Evtl. Anpassungen des baulichen Strahlenschutzes (Wände, Decken, Boden, Türen und Fenster) werden bauseits vom Haus ertüchtigt. Gefordert wird die Abgabe eines Strahlenschutzplanes mit dem Angebot. Die Angebotspreise müssen alle Lieferungen und Leistungen, die für einen vorschriftsgemäßen Betrieb erforderlich sind beinhalten. Hierzu gehören alle Arbeiten wie Lieferung bis zur Verwendungsstelle, Eintransport mit Schutz des Oberbodens, fachgerechte und barrierefreie Montage bis zum Anschluss an die bauseits herangeführten Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie die Herstellung der Elektroanschlüsse. Die Elektroverteilung und alle dazugehörigen Komponenten sind optional anzubieten. Ein Aufstellplan ist dem Angebot beizufügen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.03.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.12.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Klinikum Peine gGmbH, Peine
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.