AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 18:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-675880-2024/

Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Aviotechnische Bodenschutzkalkung in Rheinland-Pfalz Winter 2025

Notice-ID: ted-675880-2024 · Procedure-ID: 1fe56b01-3ec4-4d0f-b87f-26df8cb9be99

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zentralstelle der Forstverwaltung
Veröffentlicht
06.11.2024
Frist (Submission)
06.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.400.000 €

Beschreibung

Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung. — Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung. — Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung. — Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung. — Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung. — Anlieferung und Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk mit Hubschrauber gemäß den Vorgaben im Anschreiben und in der Leistungsbeschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).