AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Winterdienst Dienst- und Außenstellen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Vogtlandkreis, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. — Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. — Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. — Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. — Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. — Der Vogtlandkreis überträgt ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns dem Leistungserbringer die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers auf den im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Flächen. Die ausgeschriebenen Flächen sind bei Bedarf zu der in den jeweils gültigen Satzungen der Städte und Gemeinden (Leistungserbringer muss sich entsprechende Kenntnis verschaffen) angegebenen Zeiten im erforderlichen Umfang zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu behandeln. Soweit Maßnahmen abweichend von den in der Satzung angegebenen Zeiten erforderlich sind, ist dies im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2024
- Ende
- 30.04.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2024
- Vergabeergebnis