AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JY1WUBJX1B/documents) · Abgerufen am 05.08.2026 06:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-681611-2024/

VE 3 Innenputzarbeiten- Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon

Notice-ID: ted-681611-2024 · Procedure-ID: 53a15f37-c7da-41be-8430-a435b4763d79

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Brilon, Brilon
Veröffentlicht
29.10.2024
Frist (Submission)
06.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45410000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Innenputzarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die Heinrich-Lübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, werden im Erdgeschoss zwei Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt. Die Arbeiten umfassen das Verputzen von Mauerwerks- und Betonwänden (inkl. Fensterleibungen), sowie Betonstützen im Innenbereich. Ca. Massenangeben: Putzfläche KS-Wände: 3.855 qm Putzfläche Beton-Wände: 100 qm Putzfläche Beton-Stützen: 72 lfm

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2025
Ende
25.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).